Gewässerentwicklungsflächen
Gewässerentwicklungsräume sind zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes bzw. des guten ökologischen Potentiales gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an Fließgewässern erforderlich, da sie eine grundlegende Voraussetzung zum Erhalt oder zur Verbesserung der Hydromorphologie (Gewässerstrukturen) darstellen. Gewässer benötigen einen angemessenen Raum, um diese natürlichen Strukturen auszubilden und damit ihre ökologischen Funktionen im Natur- und Wasserhaushalt erfüllen zu können.
Der Flächenbedarf ist von verschiedenen Faktoren abhängig und muss daher für Gewässerabschnitte individuell abgeleitet werden. Mittels einer bundesweit anwendbaren Methodik (LAWA 2016; Projekt O 4.13) kann dieser zur strukturellen Entwicklung erforderliche Raum nachvollziehbar ermittelt werden. Auf dieser Grundlage sind in Mecklenburg-Vorpommern 2020/2021 die Gewässerentwicklungsflächen für die nach WRRL-berichtspflichtigen Fließgewässer neu hergeleitet worden.
Aus einem rechnerisch ermittelten Raumbedarf werden entlang der Gewässerrouten Flächen generiert. Diese sind als zu erwartende mittlere Korridorbreiten zu verstehen. In weiteren Planungsschritten erfolgt eine Anpassung an konkrete Vor-Ort-Bedingungen und Einschränkungen (z. B. Flächenverfügbarkeit, vorhandene Infrastrukturen).
Für die Raumordnung und Regionalplanung sowie die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme werden die Gewässerentwicklungsflächen mit abgestuften Korridorbreiten linienhaft dargestellt. Sie geben somit einen Überblick über einen raumordnerischen Flächenbedarf. Gewässerabschnitte an denen bereits Maßnahmen umgesetzt, Flächen gesichert oder der Raumbedarf durch weitere Planungsschritte (Gewässerentwicklungs- und -pflegeplan, Machbarkeitsstudien, hydraulische Modellierungen etc.) spezifiziert wurden, werden gesondert gekennzeichnet. In diesen Bereichen sind dann die bereits konkreter ermittelten Flächen in Planungen im Gewässerumfeld zu berücksichtigen.
Das LUNG (wrrl@lung.mv-regierung.de) und die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (Kontaktdaten der StÄLU) können zusätzliche, auf Gewässerabschnitte bezogene Detailangaben und (Flächen-)Geometrien bereitstellen. Es handelt sich auch dabei nicht um abschließende lagekonkrete Flächen, sondern um eine fachlich begründete Berechnung des Flächenbedarfs, die im Weiteren mit den jeweiligen lokalen Bedingungen planerisch verbindlich abzugleichen ist.
Flächen, die auf Grundlage der 2014/2015 erstellten Kulisse der „typkonformen und minimalen Gewässerentwicklungsräume“ bereits als solche ausgewiesen oder gesichert wurden behalten ihre Gültigkeit; eingetragene Dienstbarkeiten haben weiterhin Bestand. Sofern noch keine Flächensicherung vorgenommen oder durch weitere Planungsschritte ein spezifischer Raumanspruch ermittelt wurde, lösen die Gewässerentwicklungsflächen nach LAWA 2020/2021 ab ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite www.wrrl-mv.de am 15.03.2023 die bisherige Kulisse (LUNG 2014/2015) ab.
Kartendarstellung der Gewässerentwicklungsflächen in Mecklenburg-Vorpommern:
Die Karte der Gewässerentwicklungsflächen M-V ist auch im PDF-Format verfügbar.