Förderung

Die Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V 2022, gültig bis 31.12.2025) eröffnet als Fördergegenstand Nr. 2.9 die Möglichkeit, konzeptionelle Projekte der naturnahen Gewässerentwicklung getrennt von einer eventuellen späteren investiven Maßnahme zu fördern. Hierunter fallen Durchführbarkeitsuntersuchungen im weiteren Sinne, insbesondere:

  • die Erstellung von Gewässerentwicklungs- und Pflegeplänen,
  • die Erstellung von Machbarkeitsstudien/technischen Planungen auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinienpläne und -programme,
  • ökologisch-technische Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen an Fließgewässern als mehrjährige Leistung,
  • die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von einmaligen/einjährigen Maßnahmen der Gewässerentwicklung im Sinne der Anforderungen des Artenschutzes gemäß BNatschG,
  • Untersuchungen der Bemessungsparameter und Erarbeitung von Anpassungsmaßnahmen für Fischaufstiegsanlagen,
  • hydraulische Berechnung, ggf. inkl. Vermessungsleistungen,
  • die Erstellung von Konzeptionen für ein Be- und Entwässerungsmanagement kleiner Gewässer mit dem Ziel der Optimierung des Wasserhaushalts.

 Die Muster-Leistungstexte mit den aufgestellten Wahlleistungen verfolgen das Ziel:

  • für die konzeptionellen Projekte eine möglichst einheitliche und fachlich fundierte Bearbeitung der genannten Themen zu erreichen,
  • wirtschaftliche Angebote zu erzielen und
  • die Vorhabenträger von Verwaltungs- und Vergabeaufwand zu entlasten.

Nachfolgend finden Sie die Leistungsbeschreibung mit Anlagen.