Zeit­plan

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie sieht für alle Fließ-, und Küstengewässer, die Seen sowie das Grundwasser die Erreichung des "guten Zustandes" bzw. des "guten Potentials" vor. Der Weg dahin ist durch sogenannte Bewirtschaftungszeiträume gegliedert, die jeweils 6 Jahre andauern. Innerhalb dieser Zyklen werden auf Grundlage regelmäßig durchgeführter Untersuchungen Defizite ermittelt, Bewertungen und Zielstellungen überprüft und ggf. angepasst sowie der notwendige Handlungsbedarf zur Erreichung der Umweltziele abgeleitet. Parallel dazu erfolgt eine kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen.

Eine Abbildung veranschaulicht den Zeitplan der WRRL. Die drei Bewirtschaftungszeiträume werden durch Blöcke dargestellt. Der 1. Bewirtschaftunsgzeitraum begann 2004 mit der Bestandsaufnahme, 2009 erfolgte die Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, dessen Ziele bis 2015 erreicht werden sollten. Im zweiten und dritten Bewirtschaftungszeitruam wurden die Bestandsaufnahmen 2013 bzw. 2019 aktualisiert, die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme jeweils 2015 und 2021.. Details anzeigen
Eine Abbildung veranschaulicht den Zeitplan der WRRL. Die drei Bewirtschaftungszeiträume werden durch Blöcke dargestellt. Der 1. Bewirtschaftunsgzeitraum begann 2004 mit der Bestandsaufnahme, 2009 erfolgte die Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, dessen Ziele bis 2015 erreicht werden sollten. Im zweiten und dritten Bewirtschaftungszeitruam wurden die Bestandsaufnahmen 2013 bzw. 2019 aktualisiert, die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme jeweils 2015 und 2021..

Zyklen der WRRL (geändert nach StALU MM)

Zyklen der WRRL (geändert nach StALU MM)

Die im Jahr 2000 von der Europäischen Gemeinschaft beschlossene WRRL sieht eine Zielerreichung bis 2027 vor.  Dieser zeitliche Rahmen wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht für alle Gewässer ausreichen. Daher werden Ausnahmen oder Fristverlängerungen zur Erreichung der Umweltziele in Anspruch genommen.
Auch über das Jahr 2027 hinaus müssen die Ziele der WRRL eingehalten werden. Dazu werden weiterhin alle sechs Jahre die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aktualisiert und die integrierte Gewässerbewirtschaftung im Sinne der WRRL weitergeführt.