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Am 22.12.2000 trat die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, kurz Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), in Kraft.
In Mecklenburg-Vorpommern verteilt sich die Zuständigkeit des Landes auf vier vollständige oder teilweise Territorien. Dies betrifft in Gänze die Flussgebietseinheit Warnow/Peene und gebietsanteilig die Flussgebietseinheiten Elbe, Oder und Schlei/Trave.
Die Wasserrahmenrichtlinie verfolgt ein ehrgeiziges Ziel: bis 2027 sollen sich Gewässer in einem Zustand befinden, der nur gering vom natürlichen abweicht.
www.wrrl-mv.de informiert Sie über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Internetseiten werden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) unterhalten, das die Umsetzung der WRRL koordiniert.