Finan­zierung

Das Erreichen der Umweltziele nach WRRL ist mit einem sehr hohen Kostenaufwand verbunden. Die finanziellen Belastungen zur Umsetzung der EG-WRRL korrelieren in Mecklenburg-Vorpommern besonders stark mit dem hohen Grad landwirtschaftlicher Nutzung und den damit einhergehenden Veränderungen der physischen Eigenschaften der Gewässer.

Zur Finanzierung von Maßnahmen für die Umsetzung der EG-WRRL werden insbesondere Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) genutzt.

Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) bilden den inhaltlichen Kern des Landesprogramms in dessen Zuständigkeit. Die hierin enthaltenen Maßnahmen können den Fördergrundsätzen der GAK entsprechend zusätzlich national kofinanziert werden.

Darüber hinaus werden auch allgemeine und zweckgebundene Landesmittel, z. B. aus der Abwasserabgabe und dem Wasserentnahmeentgelt verwendet.

Schwerpunkte der Mittelverwendung sind Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit und Gewässerstruktur, Abwassermaßnahmen (über die Anforderungen der Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser hinaus) und die Verminderung der Verschmutzung durch diffuse Belastungen, u. a. durch Nährstoffe in der Landwirtschaft (z.B. durch Umsetzung von Agrar-Umweltmaßnahmen).

Einen Überblick zu den Förderangeboten des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf den Internetseiten  des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V (Bereich Service).