Leichte Sprache


© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
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Sie sind auf der Internet-Seite in Leichter Sprache
für die Wasser-Rahmen-Richtlinie in Mecklenburg-Vorpommern.
Hier finden Sie Infos in Leichter Sprache:
> wie Sie die Seite benutzen können
> über die Wasser-Rahmen-Richtlinie
> die wichtigsten Inhalte der Erklärung zur Barriere-Freiheit


Landschaft bei Karstorf
(Foto: LUNG M-V, Jürgen Evert 2013)
Landschaft bei Karstorf
(Foto: LUNG M-V, Jürgen Evert 2013)
Das LUNG
LUNG ist die Abkürzung für das
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern.
Das Amt ist zuständig für die Daten über die Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern.
Link zur LUNG-Seite:
https://www.lung.mv-regierung.de/


Sauerstoff-Messung
(Foto: LUNG M-V, Jürgen Evert 2013)
Sauerstoff-Messung
(Foto: LUNG M-V, Jürgen Evert 2013)
Das Amt hat viele Aufgaben.
Dazu gehört, Daten aus der Umwelt zu sammeln:
- Daten über Abfall und Altlasten.
Das sind zum Beispiel stillgelegte Müll-Kippen
- Daten über den Boden
- geologische Daten
Das sind Daten über den Aufbau der Erde.
- Daten über Lärm, Luft und Klima
- Daten aus der Natur und der Landschaft
- Daten über Wasser und Gewässer-Schutz
Mess-Stelle für Grundwasser
(Foto: LUNG M-V, Heike Handke 2013)
Mess-Stelle für Grundwasser
(Foto: LUNG M-V, Heike Handke 2013)
Die Mitarbeiter*innen untersuchen diese Bereiche.
Sie sammeln die Daten und bewerten sie.
Die Ergebnisse bekommt die Landes-Regierung.
Die Daten und Ergebnisse sind auch öffentlich verfügbar.
Sie können direkt beim LUNG nachfragen.
Das LUNG veröffentlicht Berichte auf seiner Internet-Seite.
Das LUNG macht Pläne für den Umwelt-Schutz im Land.
Darin steht, wie Schutz-Maßnahmen umgesetzt werden können.
Das LUNG erarbeitet die Grundlagen für die Schutz-Maßnahmen.
Das LUNG berät Ministerien, Umwelt-Verwaltungen und Kommunen.
Es schreibt Umwelt-Berichte für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Diese Berichte gibt das Land weiter an die Bundes-Regierung und an die EU.
Infos zum Benutzen von der Internet-Seite
Wasser-Rahmen-Richtlinie in Mecklenburg-Vorpommern
Kurz WRRL
Ganz oben rechts stehen 4 Links:
- Kontakt: unsere Kontakt-Daten
- Barrierefreiheit: Erklärung zur Barriere-Freiheit
- Impressum: hier steht, wer für die Seite verantwortlich ist
- Datenschutz: Erklärung zum Datenschutz
Daneben steht in einem Feld das Wort Suchbegriff und eine Lupe.
Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld.
Klicken Sie dann auf die Lupe.
Dann öffnet sich eine neue Seite mit dem Ergebnis der Suche.
Darunter kommt eine Übersicht unserer Themen:
- Allgemeines: allgemeine Infos zur Wasser-Rahmen-Richtlinie
- Leichte Sprache: Infos in Leichter Sprache
- Anhörung: Infos über Anhörungen
- WRRL-Dokumente: verschiedene Dokumente über die Wasser-Rahmen-Richtlinie
- Geodaten: Landkarten und Pläne
- Service: weitere Infos
So funktioniert die Übersicht.
Klicken Sie auf Anhörung.
Dann kommen Sie direkt auf die Seite mit Infos zum Thema.
Bei den anderen Überschriften ist es anders.
Gehen Sie mit der Maus auf eine Überschrift.
Dann öffnet sich ein Fenster mit Links.
Klicken Sie auf einen Link.
Dann kommen Sie auf eine Seite mit Infos zum Thema.
Darunter sehen Sie Fotos von Gewässern.
Rechts und links am Rand der Bilder sind blaue Pfeile.
Klicken Sie auf einen der Pfeile.
Dann erscheint das nächste Bild.
Darunter stehen Infos über die Wasser-Rahmen-Richtlinie.
Und eine Karte von den Flussgebiets-Einheiten in
Mecklenburg-Vorpommern.
Flussgebiets-Einheiten sind die Gebiete, die zu Flüssen gehören.
Ganz unten auf der Seite ist links nochmal eine Übersicht unserer Themen.
Unter Impressum stehen nochmal die Links:
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- Barrierefreiheit: Erklärung zur Barriere-Freiheit
- Datenschutz: Erklärung zum Datenschutz
Und rechts stehen unsere Kontakt-Daten.
Inhalte in Leichter Sprache von der Internet-Seite
Wasser-Rahmen-Richtlinie in Mecklenburg-Vorpommern
Kurz WRRL


Bei der Wasser-Rahmen-Richtlinie machen viele Menschen mit.
(Bild: Clemens Grapentin)
Bei der Wasser-Rahmen-Richtlinie machen viele Menschen mit.
(Bild: Clemens Grapentin)
Die Wasser-Rahmen-Richtlinie ist ein Gesetz der EU.
EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
In der EU sind 27 Länder in Europa.
Das Gesetz gilt für alle Gewässer in der EU.
Das Gesetz soll unsere Gewässer schützen.
Alle Gewässer sollen in gutem Zustand sein.
Gewässer sind:
- Grundwasser
- Bäche und Flüsse
- Seen und Meere
Der Augraben als naturnaher, geschwungener Bach.
(Foto: natura et cultura, 2012)
Der Augraben als naturnaher, geschwungener Bach.
(Foto: natura et cultura, 2012)
Warum müssen wir das Wasser schützen?
Wasser ist unsere Lebens-Grundlage.
Wir brauchen das Wasser heute und in der Zukunft.
Darum müssen wir unsere Gewässer schützen.
Wir brauchen Wasser zum Beispiel:
- als Trinkwasser
- für die Erholung
- um Pflanzen zu gießen
Wir müssen für einen guten Zustand der Gewässer sorgen.
Gewässer müssen gut geschützt werden.
Sie sind für uns und für die Natur wichtig.
Gewässer sind der Lebens-Raum für viele Pflanzen und Tiere.
Wie ist der Zustand der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern?
Der Zustand unserer Gewässer ist nicht gut.
Nur 4 von 100 Fließ-Gewässern sind in gutem Zustand.
Fließ-Gewässer sind Bäche und Flüsse.
Alle Meere sind in schlechtem Zustand.
Nur jeder 5. See ist in gutem Zustand.
90% von unserem Grundwasser sind chemisch belastet.
Im Wasser sind Stoffe, die dort nicht sein sollten.
Gründe für den schlechten Zustand
Viele Gewässer sind verändert worden.
Zum Beispiel hat man häufig Flüsse begradigt.
Das heißt, die Flüsse schlängeln sich nicht mehr.
Neu gebaute Gräben entwässern die Landschaft.
Ufer und Böschungen an Gewässern werden zu oft gemäht.
Oft wird die Mitte der Flüsse und Bäche ausgebaggert.
In vielen Gewässer gibt es Hindernisse.
Dadurch können Fische dort nicht wandern.
Dann kommen die Fische nicht an ihre Laichplätze.
An Laichplätzen legen Fische ihre Eier ab.
Viele Ufer sind verbaut und befestigt.
Nährstoffe und Schadstoffe verschmutzten die Gewässer.
Zum Beispiel Dünger oder Pflanzenschutz-Mittel.
Auch Medikamente kommen über die Kläranlagen ins Wasser.
Das Wasser fließt durch viele Gräben zu schnell aus der Landschaft ab.
Deshalb bildet sich zu wenig neues Grundwasser.
Das schädigt den Lebens-Raum für Pflanzen und Tiere.
Oft wird der Lebens-Raum dadurch sogar zerstört.
Was kann man dagegen tun?
Man sollte:
- Wasser in der Landschaft zurückhalten
- Gräben schließen, damit das Wasser nicht zu schnell abfließt
- den Wasserstand in Mooren wieder anheben
- Bäche und Flüsse müssen sich schlängeln können.
- Bäche und Flüsse nicht ausbaggern
- an Ufern nicht mähen
Bäche und Flüsse brauchen:
- Schatten durch Bäume
- ein abwechslungsreiches Gewässer-Bett
- Überschwemmungs-Flächen
Sie können bei Hochwasser überflutet werden,
ohne dass Schaden entsteht.
Dafür müssen Bäche und Flüsse renaturiert werden.
Das bedeutet, sie wieder in einen naturnahen Zustand zu bringen.
Zum Beispiel durch Veränderungen am Gewässer-Lauf.
Dann können Bäche und Flüsse wieder ein Lebens-Raum
für Pflanzen und Tiere werden.
Fische und andere Tiere müssen in Gewässern frei wandern können.
Hindernisse müssen abgebaut oder umgebaut werden.
Nährstoffe und Schadstoffen sollen nicht ins Wasser gelangen.
Dünger und Pflanzenschutz-Mittel dürfen
nur sparsam benutzt werden.
Dabei muss Abstand von Flüssen und Seen gehalten werden.
Schwierigkeiten beim Gewässer-Schutz
An Gewässern ist oft zu wenig Platz für Schutz-Maßnahmen.
Und es gibt dafür zu wenig Geld und Personal.
Manche Menschen befürchten, durch Gewässer-Schutz
weniger Geld zu verdienen oder Geld zu verlieren.
Hinweis:
Auf unseren Seiten gibt es viele weitere Infos.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.


© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
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Erklärung zur Barriere-Freiheit
Die wichtigsten Infos in Leichter Sprache
Hier finden Sie die wichtigsten Infos über
die Barriere-Freiheit von der Internet-Seite:
Wasser-Rahmen-Richtlinie in Mecklenburg-Vorpommern
des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Mecklenburg-Vorpommern


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Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Mecklenburg-Vorpommern will diese Internet-Seite barrierefrei machen.
Dabei richten wir uns nach diesen gültigen Gesetzen:
- Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Mecklenburg-Vorpommern, kurz LBBG M-V
- Barrierefreie Websites-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern,
kurz BWebVO M-V
Unsere Internet-Seite ist bis jetzt nur zum Teil barrierefrei.
Wir wollen alle Barrieren entfernen.
Aber dazu brauchen wir noch etwas Zeit.


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Erstellung der Erklärung zur Barriere-Freiheit
Diese Erklärung wurde am 09.12.2020 erstellt und überprüft.
Wir haben die Barriere-Freiheit selbst bewertet.
Wir planen eine neue Prüfung.


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Rückmeldung und Kontakt-Daten
Sie haben Barrieren auf unserer Internet-Seite gefunden?
Oder Sie haben Fragen zu Barrieren?
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir erklären Ihnen, welche Barrieren noch bestehen.
Und welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Fragen so schnell wie möglich.
Wir antworten spätesten innerhalb von 6 Wochen.
Das ist vom Gesetz so vorgeschrieben.


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Wir finden keine gute Lösung für das Problem?
Sie sind mit unserer Lösung nicht einverstanden?
Sie haben nach 6 Wochen noch keine Antwort bekommen?
Dann können Sie sich an diese Stelle wenden:
Überwachungs-Stelle für digitale Barriere-Freiheit
des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
http://www.barrierefreies-web-mv.de/
Dort können Sie einen Antrag stellen.
Die Überwachungs-Stelle überprüft dann die Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Und ob weitere Maßnahmen notwendig sind.
Die Beschwerde bei der Überwachungs-Stelle ist für Sie kostenlos.
Sie brauchen dafür keinen Anwalt.


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Ihre Beschwerde können Sie im Beschwerde-Formular melden.
https://www.wrrl-mv.de/barrierefreiheit
Dafür brauchen wir:
- Ihren Namen und Ihre Anschrift
- ob Sie die Seite im Internet oder mobil angesehen haben
- den Grund der Beschwerde