Maß­nahmen

Im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie sind für Gewässer dann Maßnahmen zu ergreifen, wenn erhebliche Belastungen dazu führen, dass die Umweltziele verfehlt werden. Es wird dabei zwischen grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen unterschieden.

Gesetzlich zu erfüllende Anforderungen, die dem Gewässerschutz dienen oder dazu beitragen, gelten als grundlegende Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweise die Umsetzung der Badegewässer-, Trinkwasser-, Nitrat- oder Vogelschutzrichtlinien.

Reichen die grundlegenden Maßnahmen nicht aus, sind ergänzende Maßnahmen zu ergreifen und in das Maßnahmenprogramm aufzunehmen. Die ergänzenden Maßnahmen können sehr unterschiedlich sein. Möglich sind z. B. administrative oder wirtschaftliche Instrumente, Bauvorhaben, wie die Um- oder Neugestaltung von strukturarmen Fließgewässerabschnitten oder Bauwerken, aber auch konzeptionelle Maßnahmen (Gutachten, Beratungen, Planungen etc.).

Alle in einer Flussgebietseinheit erforderlichen Maßnahmen finden sich in den Maßnahmenprogrammen wieder. Derzeit sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den Zeitraum 2022 - 2027 gültig. Die für Mecklenburg-Vorpommern relevanten Pläne und Programme finden Sie hier: WRRL-Dokumente

Die Maßnahmen können auch über eine interaktive Kartenanwendung aufgerufen werden. Der entsprechende Link steht in der Rubrik "Maßnahmenportal" zur Verfügung: Maßnahmenportal

Weitere Informationen und Beispiele zu bereits umgesetzten Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie auf den Seiten der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt:

 

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg - StALU MM (Gebiet: Landkreis Rostock & Hansestadt Rostock)

Umsetzung der WRRL im StALU MM

 

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte - StALU MM (Gebiet: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)

Umsetzung der WRRL im StALU MS

 

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern - StALU VP (Gebiet: Landkreise Vorpommern-Rügen & Vorpommern-Greifswald)

Umsetzung der WRRL im StALU VP

 

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg -StALU WM (Gebiet: Landeshauptstadt Schwerin, Landkreise Nordwestmecklenburg & Ludwigslust-Parchim)

Umsetzung der WRRL im StALU WM