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Am 22.12.2000 trat die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, kurz: Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), in Kraft.

 

Die Wasserrahmenrichtlinie steckt der mecklenburg-vorpommerschen Wasserwirtschaftsverwaltung ein ehrgeiziges Ziel: Bis 2015, spätestens bis 2027 sollen sich die Gewässer Mecklenburg-Vorpommerns in einem Zustand befinden, der nur gering von einem natürlichen Zustand abweicht.

 

www.wrrl-mv.de unterrichtet Sie über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Internetseiten werden unterhalten vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG), das die fachliche Umsetzung koordiniert.

 

Die Wasserrahmenrichtlinie hat einen weiten Zeithorizont. Die für die folgenden Internetseiten geplanten Gesamtinhalte werden daher erst mit den Jahren eingestellt. Doch auch die Ergebnisse der bisher geleisteten Arbeiten lassen sich wegen ihres Umfanges und ihrer Komplexität nur nach und nach im Netz zugänglich machen. Wir bitten dafür um Verständnis.

 

Über den Navigationspunkt Änderungen auf dieser Seite können Sie sich über Änderungen und Ergänzungen der Internetseiten zur Wasserrahmenrichtlinie informieren. Im Bereich Bekanntmachungen finden Sie öffentliche Bekanntmachungen des LUNG sowie die zugehörigen Dokumente und Anlagen.
Im nächsten Hauptkapitel Hintergrunddokumente sind viele substantielle Grundlagendokumente sowie Ergebnisberichte aus den Arbeiten zur Umsetzung der WRRL in Mecklenburg-Vorpommern enthalten.

 

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