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Gemäß dem Einzugsgebietsansatz verlangt die Wasserrahmenrichtlinie ihre Umsetzung in Einzugsgebieten. Umgesetzt wird die Wasserrahmenrichtlinie von der Wasserwirtschaftsverwaltung, d. h. von den Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden richtet sich in Deutschland und so auch in Mecklenburg-Vorpommern nach politischen Grenzen, die in aller Regel nicht identisch sind mit den natürlichen oder künstlich veränderten Einzugsgebietsgrenzen. So sind in Mecklenburg-Vorpommern die Oberste Wasserbehörde - das Umweltministerium - und ihre Fachbehörde - das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie - innerhalb der Landesgrenzen, die Unteren Wasserbehörden - die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur sowie die Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte - innerhalb der Grenzen von Landkreisen und Städten zuständig; diese Grenzen decken sich ausnahmslos nicht mit den Einzugsgebietsgrenzen.

 

Um dennoch der Forderung der Wasserrahmenrichtlinie nachzukommen, muss die Wasserwirtschaftsverwaltung ein Gerüst institutionalisierter Zusammenarbeit der Wasserbehörden über politische Grenzen hinweg schaffen. In Mecklenburg-Vorpommern ist dies in einem ersten Schritt mit dem "Erlass zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern"(pdf, 713kb) , kurz: Umsetzungserlass, vom 01.07.2002 geschehen.

 

Die Wasserrahmenrichtlinie versteht unter einem oberirdischen Einzugsgebiet nicht wie bisher in Deutschland üblich jedes Gebiet, aus dem der gesamte Oberflächenabfluss zu einer Stelle eines Gewässers gelangt, sondern speziell ein Gebiet, aus dem der gesamte Oberflächenabfluss an einer Fließgewässermündung ins Meer gelangt. Mecklenburg-Vorpommern hat Anteil an folgenden Einzugsgebieten im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie:
 

  • dem Einzugsgebiet der Trave, das hauptsächlich in Schleswig-Holstein liegt; die Trave mündet in die Ostsee
  • dem Einzugsgebiet der Elbe, das sich über die deutschen Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Berlin, Sachsen und Bayern und darüber hinaus bis nach Tschechien, Polen und Österreich erstreckt; die Elbe mündet in die Nordsee
  • den Einzugsgebieten der Warnow und der Peene, die ausschließlich in Mecklenburg-Vorpommern liegen; Warnow und Peene münden in die Ostsee
  • dem Einzugsgebiet der Oder, das hauptsächlich in Polen liegt und an dem auch die Bundesländer Brandenburg und Sachsen Anteil haben; die Oder mündet in das Stettiner Haff und damit in die Ostsee
  • einer Vielzahl kleiner und kleinster Einzugsgebiete wie beispielsweise des Einzugsgebietes der Recknitz, der Uecker oder auch der Duvenbäk auf Rügen; sie liegen größtenteils ausschließlich in Mecklenburg-Vorpommern, und ihr Oberflächenabfluss gelangt der Definition der Wasserrahmenrichtlinie gemäß an einer Fließgewässermündung in das Meer, die Ostsee.

 

 
Nach dem Umsetzungserlass bilden die Einzugsgebiete innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns bestimmte Gebietseinheiten, die Bearbeitungsgebiete. Die Namen der Bearbeitungsgebiete folgen in der Regel jeweils ihrem bedeutendsten Fließgewässer:

 

  • der mecklenburg-vorpommersche Anteil am Einzugsgebiet der Trave ist das Bearbeitungsgebiet Stepenitz
  • der mecklenburg-vorpommersche Anteil am Einzugsgebiet der Elbe gliedert sich in die Bearbeitungsgebiete Sude, Elde/Müritz und Obere Havel
  • die Einzugsgebiete Warnow und Peene bilden jeweils die Bearbeitungsgebiete Warnow und Peene
  • die Einzugsgebiete, die in das Stettiner Haff entwässern, gehören außer dem Einzugsgebiet der Oder zum Bearbeitungsgebiet Uecker/Zarow
  • der mecklenburg-vorpommersche Anteil am Einzugsgebiet der Oder ist das Bearbeitungsgebiet Oder
  • kleinere Einzugsgebiete zwischen den Einzugsgebieten der Trave und der Warnow bilden das Bearbeitungsgebiet Küstengebiet West
  • kleinere Einzugsgebiete zwischen dem Einzugsgebiet der Warnow und dem Bearbeitungsgebiet Uecker/Zarow sowie auf Rügen und Usedom bilden das Bearbeitungsgebiet Küstengebiet Ost.

 

Somit ist Mecklenburg-Vorpommern in zehn Bearbeitungsgebiete unterteilt. Im Mittel haben die Bearbeitungsgebiete eine Fläche von 2.300 km². Da die Grenzen der Bearbeitungsgebiete oberirdischen Wasserscheiden folgen, ließ sich nicht vermeiden, dass die Bearbeitungsgebietsgröße im Einzelfall von diesem Mittelwert erheblich abweicht: So weist das Bearbeitungsgebiet Oder gerade einmal ein Fläche von 62 km² auf. Eine Darstellung der Bearbeitungsgebiete finden Sie in der untenstehenden Karte.

 

Bearbeitungsgebiete in Mecklenburg-Vorpommern  - vergrößern -

 

Die Bearbeitungsgebiete sind eine wesentliche Grundlage der einzugsgebietsbezogenen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie; sie ermöglichen eine - gleichsam institutionalisierte - Verwaltungsgrenzen überschreitende Bewirtschaftung der Gewässer. Für jedes Bearbeitungsgebiet benennt der Umsetzungserlass ein Staatliches Amt für Umwelt und Natur als federführende Behörde. Federführung bedeutet: Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur koordiniert die Zusammenarbeit aller Wasserbehörden, deren Amtsbereich in das Bearbeitungsgebiet fällt oder an ihm Anteil hat. Zu den Wasserbehörden gehören andere Staatliche Ämter für Umwelt und Natur sowie die Unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Das federführende Staatliche Amt stellt ein einheitliches Verfahren bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in dem Bearbeitungsgebiet sicher. Es führt die Arbeitsergebnisse aus Teilgebieten des Bearbeitungsgebietes zu einem Arbeitsergebnis für das Bearbeitungsgebiet zusammen.

 

Federführend in einem Bearbeitungsgebiet ist jeweils das Staatliche Amt für Umwelt und Natur, dessen Amtsbereich den größten Anteil an dem Bearbeitungsgebiet hat. Danach sind die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur wie folgt den Bearbeitungsgebieten zugeordnet:

 

  • Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Schwerin hat die Federführung in den Bearbeitungsgebieten Stepenitz, Küstengebiet West und Sude.
  • Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Lübz hat die Federführung in dem Bearbeitungsgebiet Elde/Müritz.
  • Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Rostock hat die Federführung in dem Bearbeitungsgebiet Warnow.
  • Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Stralsund hat die Federführung in dem Bearbeitungsgebiet Küstengebiet West.
  • Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg hat die Federführung in den Bearbeitungsgebieten Peene und Obere Havel.
  • Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Ueckermünde hat die Federführung in den Bearbeitungsgebieten Uecker/Zarow und Oder.

 

Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Lübz wurde zwischenzeitlich aufgelöst. Mit der Fortschreibung des Umsetzungserlasses wird sein Bearbeitungsgebiet neu zugeordnet werden.

 

Bearbeitungs-
gebiete
Die Bearbeitungsgebiete haben eine Größe von bis zu 5.200 km². Viele Fragen der Gewässerbewirtschaftung lassen sich bei einer solchen Flächengröße nicht lösen. Daher unterteilen sich die Bearbeitungsgebiete gemäß Umsetzungserlass in weitere Gebietseinheiten, die Teilgebiete. Die Teilgebiete grenzen sich ebenso wie die Bearbeitungsgebiete innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns nach oberirdischen Wasserscheiden ab und stellen überwiegend Teileinzugsgebiete im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie dar. Ein Teileinzugsgebiet ist ein Gebiet, aus dem der gesamte Oberflächenabfluss an einem bestimmten Punkt in ein oberirdisches Gewässer gelangt.

 

In der folgenden Tabelle sind die insgesamt 38 Teilgebiete den Bearbeitungsgebieten und den federführenden Staatlichen Ämtern für Umwelt und Natur zugeordnet;

 

federführende Behörde Bearbeitungsgebiet Teilgebiet
StAUN Lübz Elde/Müritz Obere Elde/Müritz

Mittlere Elde

Untere Elde/Schweriner See

Alte Elde/Löcknitz

StAUN Neubrandenburg Peene Obere Peene

Mittlere Peene

Untere Peene

Trebel

Tollensesee mit Zuflüssen

Mittlere Tollense

Untere Tollense

Obere Havel Havelquellgebiet
StAUN Rostock Warnow Obere Warnow

Mittlere Warnow

Unterwarnow

Mildenitz

Nebel

Brueler Bach

Beke

StAUN Schwerin Küstengebiet West Nordwestmecklenburgische Küstenzuflüsse

Nordmecklenburgische Küstenzuflüsse

Trave Stepenitz
Sude Rögnitz

Obere/Mittlere Sude

Untere Sude/Boize

Schaale

StAUN Stralsund Küstengebiet Ost Rügen und Hiddensee

Usedom-Nord

Rostocker Heide und Fischland/Darß

Nordvorpommersche Küstenzuflüsse

Ryck und Ziese

Barthe

Recknitz

StAUN Ueckermünde Uecker/Zarow Zarow-Landgraben

Uecker

Randow

Usedom-Süd

Oder Oderzuflüsse

 

eine Darstellung der Teilgebiete finden Sie in der untenstehenden Karte.

 

Teilgebiete in Mecklenburg-Vorpommern  - vergrößern -

 

Gemäß Umsetzungserlass setzen die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur die Wasserrahmenrichtlinie in den Teilgebieten um, soweit die Teilgebiete sich in ihrem Amtsbereich befinden. In Teilgebieten, die sich auf die Amtsbereiche mehrerer Staatlicher Ämter für Umwelt und Natur erstrecken, liegt die Verantwortung für die Abstimmung der Bearbeitung mit den beteiligten Staatlichen Ämtern für Umwelt und Natur sowie für die Zusammenführung der Arbeitsergebnisse bei dem Staatlichen Amt für Umwelt und Natur, das im Bearbeitungsgebiet federführend ist.

 

Um neben den Staatlichen Ämtern für Umwelt und Natur die Unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, weitere Behörden, Körperschaften und Träger wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie einzubeziehen, richten die federführenden Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur Arbeitskreise ein. Die Arbeitskreise unterstützen die Umsetzung in den Teilgebieten. Den Arbeitskreisen gehören Vertreter der beteiligten Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur, der im Bearbeitungsgebiet liegenden Landkreise (Wasser- und Naturschutzbehörden), Ämter und ggf. Gemeinden, der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften, der Wasserversorger, der Wasser- und Bodenverbände sowie der Ämter für Landwirtschaft an.

 

Teilgebiete
Um eine effektive Arbeit in den Arbeitskreisen sicherzustellen, werden jeweils Teilgebiete zum Gegenstand der Arbeitskreissitzung gemacht und die Teilnehmer nach den Erfordernissen der Teilgebiete zugeladen. Dem federführenden Staatlichen Amt für Umwelt und Natur steht es frei, Sachverständige zu den Arbeitskreissitzungen zuzuziehen und weitere interessierte Stellen außer den genannten zu beteiligen.

 

Arbeitskreise
Mit den Bearbeitungsgebieten und den Teilgebieten ist eine institutionalisierte Zusammenarbeit der Wasserbehörden über Verwaltungsgrenzen hinweg in den Einzugsgebieten innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns gewährleistet. Für die Koordinierung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie über die Grenzen der Einzugsgebiete und die Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus kommt eine weitere Gebietseinheit zum Tragen, die die Wasserrahmenrichtlinie selbst ausdrücklich benennt: die Flussgebietseinheit.

 

Die Flussgebietseinheit gilt als Haupteinheit für die Bewirtschaftung der Einzugsgebiete. Sie umfasst ein einzelnes Einzugsgebiet oder auch mehrere Einzugsgebiete sowie die Flächen der zugehörigen Küstengewässer. In der Regel bilden mehrere Einzugsgebiete eine Flussgebietseinheit. Dabei kann eine Flussgebietseinheit mehrere benachbarte kleine Einzugsgebiete zusammenfassen oder auch kleine Einzugsgebiete mit einem größeren Einzugsgebiet.

 

Den Flussgebietseinheiten zugeordnet sind die Küstengewässer. Im Sinne der Wasserrahmenlinie gilt als Küstengewässer die See zwischen der Küstenlinie und einer gedachten Linie, die eine Seemeile vor der Basislinie verläuft. Die Basislinie ist die Linie, von der aus die Staaten ihr Hoheitsgebiet bestimmen (die sogenannte 12-Meilen-Zone). Die Basislinie fällt in der Regel mit der Küstenlinie des Festlandes zusammen, an Meerengen und an Inseln kann sie aber auch in der See oder auf der Küstenlinie der Inseln verlaufen.

 

In der untenstehenden Karte sind die mecklenburg-vorpommerschen Küstengewässer im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie dargestellt.

 

Küstengewässer Küstengewässer gemäß Wasser-
rahmenrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern
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Über das Land Mecklenburg-Vorpommern erstrecken sich vier Flussgebietseinheiten:

 

  • Die Flussgebietseinheit Schlei/Trave liegt hauptsächlich auf dem Territorium Schleswig-Holsteins und besteht aus den Einzugsgebieten der Schlei, der Trave und kleinerer Fließgewässer, die in die Ostsee münden. Zu der Flussgebietseinheit gehören auch die schleswig-holsteinischen Ostseeküstengewässer. Mecklenburg-Vorpommern ist mit seinem Teil am Einzugsgebiet der Trave - dem Bearbeitungsgebiet Stepenitz - an dieser Flussgebietseinheit beteiligt.
  • Die Flussgebietseinheit Elbe erstreckt sich von Österreich über Tschechien, Polen, Mittel- und Norddeutschland bis zur Nordsee und besteht aus dem Einzugsgebiet der Elbe sowie den Einzugsgebieten kleinerer Fließgewässer, die nahe der Elbmündung ebenfalls in die Nordsee münden. Zu der Flussgebietseinheit gehört auch das Küstengewässer vor der Elbmündung. Mecklenburg-Vorpommern ist mit seinem Teil am Einzugsgebiet der Elbe - den Bearbeitungsgebieten Sude, Elde/Müritz und Obere Havel - an dieser Flussgebietseinheit beteiligt
  • Die Flussgebietseinheit Oder liegt hauptsächlich auf dem Territorium Polens und besteht aus dem Einzugsgebiet der Oder sowie den Einzugsgebieten kleinerer Fließgewässer, die wie die Oder in das Stettiner Haff münden. Das Stettiner Haff gehört als Küstengewässer ebenfalls zur Flussgebietseinheit. Mecklenburg-Vorpommern ist mit seinem Teil am Einzugsgebiet der Oder - dem Bearbeitungsgebiet Oder -, den Einzugsgebieten von Uecker, Zarow und kleinerer Fließgewässer auf dem Festland und auf Usedom, die in das Stettiner Haff münden, - dem Bearbeitungsgebiet Uecker/Zarow - sowie mit dem Kleinen Haff an dieser Flussgebietseinheit beteiligt. Die Zuordnung des Bearbeitungsgebietes Uecker/Zarow zur Flussgebietseinheit Oder beruht auf einer Absprache des Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern, des Bundesumweltministeriums und des Umweltministeriums der Republik Polen im Jahre 2004; insofern ist der Umsetzungserlass aus dem Jahre 2002, der das Bearbeitungsgebiet der Flussgebietseinheit Warnow/Peene zuordnet, überholt.
  • Die Flussgebietseinheit Warnow/Peene liegt ausschließlich auf dem Territorium Mecklenburg-Vorpommerns und besteht aus den Einzugsgebieten der Warnow, der Peene und kleinerer Fließgewässer, die in die Ostsee münden. Zu der Flussgebietseinheit gehören alle Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns mit Ausnahme des Kleinen Haffes.

 

In der untenstehenden Karte finden Sie eine Darstellung der vier Flussgebietseinheiten in Mecklenburg-Vorpommern. Die Flussgebietseinheit Warnow/Peene (ohne Küstengewässer) nimmt etwa 59 %, die Flussgebietseinheit Elbe etwa 27 %, die Flussgebietseinheit Oder (ohne Küstengewässer) etwa 10 % und die Flussgebietseinheit Schlei/Trave etwa 4 % der Fläche Mecklenburg-Vorpommerns ein.

 

Flussgebietseinheiten in Mecklenburg-Vorpommern  - vergrößern -

 

In allen mecklenburg-vorpommerschen Anteilen der genannten Flussgebietseinheiten ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern für die Koordinierung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie über die Grenzen der Einzugs-/Bearbeitungsgebiete und die Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus verantwortlich. In der Flussgebietseinheit Warnow/Peene fungiert es als zuständige Behörde, in den Flussgebietseinheiten Schlei/Trave, Elbe und Oder arbeitet es mit den verantwortlichen Behörden außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns zusammen.

 

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie stellt durch fachliche Vorgaben ein einheitliches Verfahren bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in den Bearbeitungsgebieten sicher. Es führt die Arbeitsergebnisse aus den Bearbeitungsgebieten der Flussgebietseinheit Warnow/Peene zu einem Maßnahmenprogramm und einem Bewirtschaftungsplan zusammen. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Vorgehens in Mecklenburg-Vorpommern gleicht das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie die Arbeitsergebnisse und Planungen der mecklenburg-vorpommerschen Anteile der Flussgebietseinheiten Schlei/Trave, Elbe und Oder mit den Ergebnissen aus der Flussgebietseinheit Warnow/Peene ab und leitet sie an die verantwortlichen Stellen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns.

 

Für die weitaus größte Flussgebietseinheit, an der Mecklenburg-Vorpommern Anteil hat, die Flussgebietseinheit Elbe, haben die Anrainerbundesländer und die Bundesrepublik Deutschland eine "Verwaltungsvereinbarung über die Gründung einer Flussgebietsgemeinschaft für den deutschen Teil der Elbe"(pdf, 54kb)  geschlossen. Die Flussgebietsgemeinschaft soll die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie unter den Bundesländern koordinieren. Sie bedient sich dazu dreier Organe: des Koordinierungsrates, des Elberates und der Elbe-Ministerkonferenz. Im Koordinierungsrat erfolgt im Wesentlichen die praktische Abstimmung der Umsetzung; in ihm ist von mecklenburg-vorpommerscher Seite das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie vertreten. Im Elberat sind die für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministerien vertreten. Er beschließt die allgemeinen Vorgaben für die Abstimmungen, die im Koordinierungsrat erfolgen. Darüber hinaus ruft der Elberat weitere Gremien, Facharbeitsgruppen, ins Leben, die besondere Aspekte der Umsetzung bearbeiten sollen. In der Elbe-Ministerkonferenz schließlich treten die für die Wasserwirtschaft zuständigen Minister der Vertragspartner zusammen, um über das grundsätzliche gemeinsame Vorgehen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe zu entscheiden.

 

Mit der Verwaltungsvereinbarung wurden in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe Koordinierungsräume eingerichtet, die die Bearbeitungsgebiete der beteiligten Bundesländer umfassen. Die mecklenburg-vorpommerschen Bearbeitungsgebiete Sude und Elde/Müritz gehören zum Koordinierungsraum Mittelelbe/Elde, das Bearbeitungsgebiet Obere Havel zum Koordinierungsraum Havel. Die Federführung im Koordinierungsraum Mittelelbe/Elde hat das Land Sachsen-Anhalt, die Federführung im Koordinierungsraum Havel das Land Brandenburg. Die Mitarbeit in den den Koordinierungsräumen zugeordneten Koordinierungsgruppen nimmt von mecklenburg-vorpommerscher Seite das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie wahr.

 

Mit der Abstimmung der Wasserrahmenrichtlinienumsetzung in der Flussgebietseinheit Elbe mit den Ländern Tschechien, Polen und Österreich über die Grenze Deutschlands hinweg ist die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) mit ihren Gremien betraut.

 

Für die Flussgebietseinheiten Schlei/Trave und Oder befand man bisher keinen solchen ausgefeilten Verwaltungsüberbau für notwendig. Mit dem Land Schleswig-Holstein ist eine informelle Zusammenarbeit in der Flussgebietseinheit Schlei/Trave vereinbart, und auch die Zusammenarbeit in der Flussgebietseinheit Oder erfolgt mit den Ländern Brandenburg und Sachsen ohne die Schaffung besonderer Einrichtungen und Gremien. Die Zusammenarbeit wird von mecklenburg-vorpommerscher Seite vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie wahrgenommen. Mit der Abstimmung der Wasserrahmenrichtlinienumsetzung in der Flussgebietseinheit Oder mit Polen und Tschechien ist die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung (IKSO) betraut.

 

Flussgebiets-
einheit

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