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| Die Wasserrahmenrichtlinie fordert, die signifikanten
morphologischen Veränderungen der Küstengewässerkörper zu ermitteln. Nach
Wasserrahmenrichtlinie fallen bei Küstengewässern unter die Betrachtung
morphologischer Veränderungen die Tiefenvariation, die Struktur und das
Substrat des Meeresbodens sowie die Struktur der Gezeitenzone.
An der Ostseeküste treten keine ausgeprägten Gezeiten auf, man spricht hier daher von keiner Gezeitenzone. In der Bestandsaufnahme untersuchte die mecklenburg-vorpommersche Wasserwirtschaftsverwaltung – insofern über die Wasserrahmenrichtlinie hinausgehend – statt dessen morphologische Veränderungen der Uferzone, wobei die Uferzone den Bereich der Mittelwasserlinie und den Bereich potenziell regelmäßiger Überflutung umfasste. Bereiche potenziell regelmäßiger Überflutung können oberhalb, aber auch unterhalb der Mittelwasserlinie liegen.
Für Küstengewässer existiert gegenwärtig kein Verfahren zur Erfassung und Bewertung morphologischer Veränderungen, wie man es bei Fließgewässern und Standgewässern anwendet (siehe die Kapitel „morphologische Fließgewässerveränderungen“ und „morphologische Standgewässerveränderungen“). Im Zuge der Bestandsaufnahme wurden deshalb vorsorglich alle anthropogenen morphologischen Veränderungen aufgenommen, von denen man im Grundsatz vermuten kann, dass sie zumindest im Nahbereich Auswirkungen auf die ökologische Beschaffenheit der Küstengewässer haben. Mit Lage und technischen Daten erfasst wurden:
Mit der Bestandsaufnahme liegt eine vollständige Übersicht über alle genannten morphologischen Veränderungen der mecklenburg-vorpommerschen Küstengewässer vor. Eingriffe in Struktur und Substrat des Meeresbodens erfasste die Wasserwirtschaftsverwaltung in der Bestandsaufnahme allerdings nur für die Einmeilenzone. Solche Eingriffe können den ökologischen Zustand der Küstengewässer beeinflussen. Der ökologische Zustand ist jedoch nur in der Einmeilenzone, nicht in den Küstengewässern zwischen Einmeilenzone und Hoheitsgrenze zu betrachten.
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Eingriffe in die Uferzone von Küstengewässern stellen zu
allererst Küstenschutzbauwerke dar. In der Bestandsaufnahme erfasste die
Wasserwirtschaftsverwaltung alle Deiche, die Küstenüberflutungsflächen von
regelmäßiger natürlicher Überflutung abriegeln. Erhoben wurden folgende
Angaben:
Deiche, die Küstenüberflutungsflächen vom Meer abtrennen, errichtete man in der Vergangenheit in aller Regel zum Schutz landwirtschaftlichen Grünlands. Die hinter dem Strandwall befindlichen Überflutungsflächen liegen bisweilen unterhalb der Mittelwasserlinie und wurden unmittelbar von regelmäßig einströmendem salzhaltigem Meerwasser beeinflusst. Die Deiche verhindern das periodische Überfluten dieser Bereiche und schneiden die dort potenziell vorkommenden, an salines Milieu angepassten Zönosen von der Meerwasserzufuhr ab. Mit der Eindeichung von Überflutungsflächen unterbricht man umgekehrt weitgehend auch den natürlichen Stoffaustrag aus den Überflutungsflächen in die Küstengewässern.
Oft finden sich in Küstenüberflutungsflächen Überflutungsmoore. Vom Meerwasser abgeschnitten und landwirtschaftlich genutzt, können die Moore degenerieren, dabei setzt sich in der Regel Stickstoff frei. Da die Moore nicht selten gepoldert sind und das anfallende Wasser künstlich in die Küstengewässer geschöpft wird, sind Einträge aus diesen Flächen als stoffliche Belastungen der Küstenwasser zu betrachten. Darauf geht das Kapitel „punktuelle Küstengewässerbelastungen“ ein. In der Bestandsaufnahme ermittelte die Wasserwirtschaftsverwaltung 239 Deichabschnitte, die Küstenüberflutungsflächen abriegeln. Die Deichabschnitte sind in der folgenden Karte dargestellt.
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Küsten-schutzdeiche | ||||
Die Wasserwirtschaftsverwaltung ermittelte ferner alle
Küstenverbaue und alle der Küste vorgelagerten Wellenbrecher. Hierzu wurden
Daten aus dem Vorsorgeplan Schadstoffunfallbekämpfung (VPS) herangezogen.
Der Vorsorgeplan Schadstoffunfallbekämpfung ist ein von allen deutschen
Küstenländern einheitlich geführtes Informationssystem zur gemeinsamen
Abwehr von Schadstoffhavarien in den Küstengewässern. Erhoben wurden
folgende Angaben:
Erfasst wurden in der Bestandsaufnahme 79 Deckwerke, 132 Steinwälle, 125 Ufermauern, 492 begrünte Böschungen, 35 Wellenbrecher (davon 22 Wellenbrecher in Kombination mit Steinwällen) sowie 327 sonstige Bauwerke. Sonstige Bauwerke sind zum Beispiel Spundwände. Die Bauwerke dienen überwiegend dem Küstenschutz bei Sturmfluten und beugen der Küstenerosion vor. Einbauten in die Küstengewässer stellen durch Versiegelung und Verfestigung des natürlichen Lebensraumes in der Uferzone eine Belastung dar; Wellenbrecher und Steinschüttungen können die Morphologie und den natürlichen Stoff- und Sedimenttransport an der Küste verändern. Die Lage der ermittelten Bauwerke zeigt die folgende Karte.
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Küstenverbau und Wellen-brecher | ||||
Dem Küstenabtrag sollen Buhnen und Buhnenfelder
entgegenwirken. Damit verändern sie das natürliche Sedimentationsverhalten
im Ufer- und Schorrebereich (Schorre nennt man den vor der Uferlinie
liegenden Bereich des Meeresbodens, der noch von Wellen beeinflusst ist).
Daten zu Buhnen wurden dem Datenbestand des Vorsorgeplans
Schadstoffunfallbekämpfung entnommen. Erhoben wurden unter anderem folgende
Angaben:
Insgesamt wurden 55 Standorte von Buhnenanlagen in den mecklenburg-vorpommerschen Küstengewässern ermittelt.
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Buhnen | ||||
Daten zu sonstigen Einzelbauwerken in den Küstengewässern
wurden ebenfalls dem Datenbestand des Vorsorgeplans
Schadstoffunfallbekämpfung entnommen. Fehlende Angaben zu Seebrücken wurden
auf der Grundlage topographischer Karten ergänzt. Erhoben wurden folgende
Angaben:
Erfasst wurden 171 Dalben und Pfeilergruppen, 19 Seebrücken und 76 Molenbauwerke. Morphologische Veränderungen durch solche Einzelbauwerke sind in der Regel von untergeordneter Bedeutung. Sie wurden jedoch der Vollständigkeit halber erfasst.
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sonstige Ein-zelbauwerke | ||||
| Einen besonderen Eingriff in die Morphologie der
Küstengewässer stellt die Abriegelung des Kleinen Jasmunder Boddens dar.
Durch einen Dammbau zwischen Großem und Kleinem Jasmunder Bodden im Jahre
1868 wurde der Wasseraustausch eingeschränkt. Dies führte zu einer
Verschlechterung der Gewässergüte im Kleinen Jasmunder Bodden. Gleichzeitig
kam es durch die veränderte Gewässermorphologie zu einer Tiefenverringerung
im am Damm angrenzenden Bereich.
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Abriegelungen | ||||
Unmittelbare Eingriffe in die Morphologie der Uferzone
stellt die Anlage von Häfen und Werften an der Küste dar. Die
Wasserwirtschaftsverwaltung erfasste die Lage aller Häfen einschließlich der
Sportboothäfen, Werften und Schiffsliegeplätze und erhob unter anderem
folgende Daten:
Die Flächen der Häfen und Werften wurden auf der Grundlage der Biotop- und Nutzungstypenkartierung (BNTK) sowie der topographischen Karte im Maßstab 1 : 10.000 (TK10) ermittelt. Angaben zu den Umschlagsgütern der einzelnen Seehäfen werden nicht zentral gesammelt und mussten deshalb bei den jeweiligen Hafengesellschaften angefordert werden. Angaben zum Grad der durch die Hafen- oder Werftanlage verursachten Küstenverbauung und zur Art der Gewässereinbauten wurden unter dem oben angeführten Punkt Küstenverbau erfasst.
In der Bestandsaufnahme wurden insgesamt 46 Hafenanlagen, 298 Sportboothäfen, 16 Werften, 15 Fähranleger sowie 37 Hafenanlagen in Kombination mit Werften ermittelt. Ihre Lage ist in der folgenden Karte dargestellt.
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Häfen und Werften | ||||
| Ein wichtiger Bestandteil des Küstenschutzes an der
mecklenburg-vorpommerschen Küste sind Aufspülungen von Strand und Schorre.
Weite Strecken der Küste unterliegen einem ständigen natürlichen Abtrag. Die
Aufspülungen dienen dem Ausgleich dieser Küstenerosion. Den von der
Meeresströmung verlagerten Sand ersetzt man künstlich durch Material aus
Sandlagerstätten, die der Küste vorgelagert sind. In Abhängigkeit von der
jeweiligen Küstendynamik sind Aufspülungen alle sieben bis neun Jahre
erforderlich. Die Maßnahmen stellen einen anthropogenen Eingriff in die
Morphologie dar: Das natürliche Erosionsgeschehen wird gesteuert, und durch
die Aufspülungen werden siedelnde Gewässerorganismen von Sand überdeckt.
Daten zu Aufspülungen wurden dem Geoinformationssystem Küste
Mecklenburg-Vorpommern entnommen.
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Aufspülungen | ||||
| Ebenfalls Eingriffe in die Struktur des Meeresbodens stellt
die Ausbeutung von Sand- und Kieslagerstätten dar. Aus den Lagerstätten wird
Material für Aufspülungen, aber auch für gewerbliche Zwecke abgebaut. Der
Abbau zerstört einerseits die im Entnahmegebiet existierenden
Lebensgemeinschaften, andererseits entstehen Neubesiedlungspotenziale. Die
Erholung der Lebensgemeinschaften und die Wiederbesiedlung mit
standorttypischen Arten bedarf jedoch mehrerer Jahre. Der Abbau verändert
das Relief des Meeresbodens örtlich zum Teil deutlich.
In der Regel fährt man die Lagerstätten bei Entnahme mehrmals am Tage an. Die gesamte Sedimententnahme dauert abhängig von der Aufspülmenge oft mehrere Monate. Da die Transportzeit ein wichtiger Kostenfaktor ist, nutzt man die einzelnen Lagerstätten nur für Strandaufspülungen im näheren Umfeld. Zwischen den Gewinnungsarbeiten an einer Lagerstätte ergeben sich daraus Zeitabstände, die mehrere Jahre, in der Regel zwei bis fünf Jahre, betragen können. Zu den Entnahmemengen liegen detaillierte Angaben vor, weil sie mit den Aufspülmengen korrespondieren. Über die Nutzung der gewerblichen Lagerstätten hingegen sind keine genauen Angaben bekannt, denn die Gewinnungsarbeiten hängen von der aktuellen Auftragslage der die Gewinnung betreibenden Unternehmen ab und verteilen sich daher in den Jahren unterschiedlich. Daten zu Lage und Flächen der Lagerstätten in der Einmeilenzone stellte das Bergamt Stralsund zur Verfügung.
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Sand- und kiesabbau | ||||
| Weitere Eingriffe in Substrat und natürliche Struktur des
Meeresbodens sind die Fahrrinnenunterhaltung und -vertiefung,
Hafenbaggerungen sowie die Verklappung der anfallenden Sedimente. Solche
Baggerungen und Unterhaltungsmaßnahmen führt in der Regel die Wasser- und
Schiffahrtsverwaltung des Bundes durch, in den Hafengebieten sind meistens
die Kommunen zuständig. Angaben zu dem Verlauf der Fahrrinnen des
küstennahen Schiffsverkehrs wurden den Seekarten der Bundesanstalt für
Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH), Angaben zu Hafenbecken auch
topographischen Karten entnommen. Für die Fahrrinnen erfolgen jährlich
Unterhaltungsarbeiten, jedoch nur in Bereichen, deren Tiefe einen nicht mehr
tolerierbaren Wert unterschreitet. Es ist anzunehmen, dass die Fahrrinnen
alle zwei bis fünf Jahre auf der gesamten Länge ausgebaggert werden. Die
Maßnahmen sind teilweise von einem so großen Umfang (zum Beispiel im
Seekanal Rostock oder in der Ostansteuerung Stralsund), dass die
Durchführung abschnittsweise über mehrere Jahre erfolgen muss.
Fahrrinnenunterhaltung und die Vertiefung von Fahrrinnen stellen einen nicht
unerheblichen örtlichen Eingriff in die Morphologie der Küstengewässer dar.
Durch die Arbeiten kann es zu ähnlichen Beeinträchtigungen der Biozönosen
kommen, wie es für den Sand- und Kiesabbau beschrieben wurde. Die
Sedimentdynamik und der laterale Stofftransport können sich nachhaltig
ändern. Im Extremfall wandelt sich das hydrodynamische Regime wie zum
Beispiel in der Unterwarnow, in die salzreiches Wasser aus der Mecklenburger
Bucht bodennah durch die Fahrrinne bis in den Stadthafen Rostock eindringt.
Das salzhaltigere Wasser verändert das Lebensraummilieu, zudem können
Salzgehaltsschichtungen im Sommer den Sauerstoffmangel für die
Gewässerorganismen verstärken.
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Fahrrinnen- und Hafen-baggerungen | ||||
| Die bei den Unterhaltungs- oder Vertiefungsmaßnahmen
anfallenden Sedimente verklappt man in der Regel an anderer Stelle in den
Küstengewässern. Durch Verklappung werden am Meeresboden Lebensräume von
Gewässerorganismen überdeckt. Andere Stoffe als Baggersediment verklappt man
vor der mecklenburg-vorpommerschen Küste nicht. Daten zu
Sedimentverklappungen in der Einmeilenzone stellte das Wasser- und
Schiffahrtsamt Stralsund zur Verfügung.
Die Wasserwirtschaftsverwaltung erhob zu den genannten Eingriffen in Substrat und Struktur des Meeresbodens – den Aufspülungen, dem Sand- und Kiesabbau, den Baggerungen und Verklappungen – unter anderem folgende Angaben:
In der Bestandsaufnahme wurden 25 Aufspülungsstandorte an der mecklenburg-vorpommerschen Küste ermittelt. Die an diesen Standorten eingebrachten Sedimentmengen wurden als Durchschnittswerte der Jahre 1995 bis 2003 bestimmt. Die Häufigkeit der Aufspülungen musste aus Erfahrungswerten geschätzt werden. Es wurden ferner 17 marine Sand- und Kieslagerstätten erfasst. Sie nehmen insgesamt eine Fläche von rund 33 km² ein. An der mecklenburg-vorpommerschen Küste finden sich darüber hinaus zehn Fahrrinnen und 25 Hafenbecken, deren Tiefe durch regelmäßige Baggerungen erhalten wird. Die dabei entnommenen Sedimentmengen wurden als Durchschnittswerte der Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen der Jahre 1990 bis 2003 ermittelt. Die Sedimente werden an zehn Verklappungsstandorte mit einer Gesamtfläche von rund 12 km² verbracht. Die folgende Karte zeigt die Lage der Aufspülungsstandorte, der Sand- und Kieslagerstätten, der regelmäßig unterhaltenen Fahrrinnen und Hafenbecken sowie der Verklappungsstellen in den mecklenburg-vorpommerschen Küstengewässern.
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Verklappungen |
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